Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeiten nach § 21 AufenthG
Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeiten nach § 21 AufenthG
Die Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Gunther WITTENSTEIN unterstützt ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Vorbereitung und Begleitung von Verfahren zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland.
Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeiten nach § 21 AufenthG. Die Kanzlei hat entsprechende Verfahren bereits mehrfach erfolgreich begleitet und kennt die besonderen Anforderungen, die an eine tragfähige Darstellung des unternehmerischen Vorhabens gestellt werden.
Eine Entscheidung in diesem Bereich hängt nicht allein von einer guten Geschäftsidee ab. Erforderlich ist vielmehr eine nachvollziehbare rechtliche und wirtschaftliche Vorbereitung. Dazu gehören insbesondere die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers, die Finanzierung des Vorhabens, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und die Frage, ob ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis erkennbar ist.
Der Businessplan als zentrale Entscheidungsgrundlage
Ein Businessplan für ein Aufenthaltsverfahren muss deutlich mehr leisten als eine allgemeine Beschreibung der geplanten Tätigkeit. Er sollte verständlich und prüffähig darstellen, welches konkrete Angebot auf dem deutschen Markt umgesetzt werden soll, welche Zielgruppen angesprochen werden, welche Kosten entstehen und ab welchem Zeitpunkt mit einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu rechnen ist.
Besonders wichtig sind belastbare Angaben zu Markt, Standort, Kunden, Lieferanten, Investitionen, laufenden Kosten, Finanzierung, Liquidität, Rentabilität und Break-even. Pauschale Marktbehauptungen oder unrealistische Umsatzprognosen können die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens erheblich beeinträchtigen.
Strukturierte Vorbereitung durch die Kanzlei
Die Kanzlei unterstützt Mandanten insbesondere bei der Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Zusammenstellung erforderlicher Nachweise, der Abstimmung des Businessplans, der Vorbereitung der Finanzierungsunterlagen sowie bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden und weiteren beteiligten Stellen.
Hierbei wird das jeweilige Vorhaben individuell geprüft. Eine Erfolgsgarantie kann und darf nicht gegeben werden. Entscheidend bleiben stets die persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände des Einzelfalls.
Digital unterstützter Kanzleiprozess
Für Verfahren nach § 21 AufenthG hat die Kanzlei einen geschützten digitalen Mandantenbereich entwickelt. Über einen persönlichen Zugang werden Mandanten schrittweise durch die erforderlichen Angaben und Nachweise geführt. Dadurch können Informationen und Unterlagen vollständig, strukturiert und sicher zur weiteren Bearbeitung bereitgestellt werden.
Der Zugang wird ausschließlich nach vorheriger Freischaltung durch die Kanzlei eingerichtet. Eine öffentliche Registrierung ist nicht möglich.
Weiterführende Betreuung nach erfolgreichem Verfahren
Auch nach erfolgreicher Durchführung des Aufenthaltsverfahrens kann eine rechtliche Begleitung sinnvoll sein. Die Kanzlei steht Mandanten bei Bedarf auch in weiteren Rechtsfragen zur Seite, etwa im Arbeitsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht oder bei sonstigen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Führung eines Unternehmens in Deutschland.
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland planen und Unterstützung bei der Vorbereitung eines Verfahrens nach § 21 AufenthG benötigen, können Sie die Kanzlei für eine individuelle Erstberatung kontaktieren.
