Online-Scheidung – persönlich begleitet, digital vorbereitet
Eine Trennung ist selten nur ein formaler Vorgang. Sie berührt das vertraute Leben, die Familie und oft auch die wirtschaftliche Zukunft. Die Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Gunther WITTENSTEIN unterstützt Sie dabei mit persönlicher anwaltlicher Verantwortung und einer strukturierten digitalen Vorbereitung, die Wege verkürzen und den Austausch erleichtern kann.
Was „online“ bei einer Scheidung bedeutet
Der Begriff Online-Scheidung beschreibt die digitale Vorbereitung und Kommunikation mit der Kanzlei. Das Scheidungsverfahren selbst bleibt ein gerichtliches Verfahren. In der Regel hört das Familiengericht die Ehegatten persönlich an. Ob im Einzelfall eine Ausnahme oder eine Videoanhörung in Betracht kommt, entscheidet allein das zuständige Gericht.
Den Scheidungsantrag kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen. Ein gemeinsamer Anwalt für beide Ehegatten ist rechtlich nicht möglich: Die beauftragte Kanzlei vertritt ausschließlich die Interessen der eigenen Mandantschaft. Wenn die andere Person lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge stellt, benötigt sie häufig keine eigene anwaltliche Vertretung.
Kosten transparent einordnen
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert und den gesetzlichen Gebühren. Maßgeblich sind insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Versorgungsausgleich. Unser Rechner bietet deshalb nur eine nachvollziehbare erste Orientierung; verbindlich festgelegt werden die Werte erst im konkreten Verfahren.
Ein ruhiger erster Schritt
Sie können zunächst eine unverbindliche Kostenschätzung aufrufen, Ihre Angaben für eine anwaltliche Vorprüfung strukturiert vorbereiten oder direkt Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen. Erst innerhalb des Kostenrechners oder des Online-Antrags begrüßt Sie Lexa und führt Sie jeweils durch eine einzelne, verständlich erläuterte Frage.