Ordnungswidrigkeiten · Bescheid · Einspruch
Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wirft häufig sofort Fragen zu Frist, Beweislage, Punkten und Fahrverbot auf. Die Kanzlei WITTENSTEIN prüft Ihren konkreten Vorgang strukturiert und entwickelt nach Akteneinsicht die passende Vorgehensweise.
Bußgeldbescheid erhalten?
Notieren Sie den Tag der Zustellung und bewahren Sie Schreiben und Umschlag auf. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist nach § 67 OWiG grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung einzulegen. Ob und bis wann im Einzelfall gehandelt werden muss, wird anhand der vollständigen Unterlagen geprüft.
Wobei wir Sie im Bußgeldverfahren unterstützen
Anhörung und Zeugenfragebogen
Wir prüfen, in welcher Rolle Sie angeschrieben wurden, welche Angaben verlangt werden und ob eine Stellungnahme derzeit sinnvoll ist.
Bußgeldbescheid und Einspruch
Zustellung, Tatvorwurf, Geldbuße, Gebühren und Rechtsfolgen werden gemeinsam mit der Akten- und Beweislage bewertet.
Geschwindigkeit, Abstand und Rotlicht
Bei Verkehrsverstößen beziehen wir Messverfahren, Messwert, Toleranz, Fahrerzuordnung und vorhandene Bild- oder Videoaufnahmen ein.
Punkte und Fahrverbot
Neben der Geldbuße können Registereintragungen und ein Fahrverbot entscheidend sein – insbesondere bei beruflicher oder familiärer Abhängigkeit vom Fahren.
Mobiltelefon, Alkohol und Cannabis
Wir ordnen den konkreten Vorwurf, die Feststellungen der Behörde und mögliche zusätzliche fahrerlaubnisrechtliche Folgen voneinander getrennt ein.
Weitere Ordnungswidrigkeiten
Auch Bußgeldverfahren außerhalb des Straßenverkehrs werden anhand des Bescheids, der zuständigen Behörde und der einschlägigen Verfahrenslage geprüft.
So gehen wir vor
- Frist und Verfahrensstand sichern
Zustellungsdatum, Behörde, Aktenzeichen und bereits erfolgte Eingaben werden zuerst erfasst. - Unterlagen und Beweise ordnen
Bescheid, Anhörung, Messfoto und weitere vorhandene Unterlagen werden dem konkreten Vorgang zugeordnet. - Akteneinsicht und rechtliche Prüfung
Nach der verfügbaren Aktenlage werden Beweisführung, Verfahrensfragen und mögliche Folgen geprüft. - Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der Optionen, Risiken und nächsten Schritte – ohne Erfolgsversprechen und ohne vorschnelle Einlassung.
Welche Unterlagen helfen?
- Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid vollständig
- Zustellungsumschlag und Datum des tatsächlichen Zugangs
- Messfoto, Beweisfoto oder sonstige Aufzeichnungen, soweit vorhanden
- Bereits versandte Schreiben und Eingangsbestätigungen
- Informationen zu Punkten, Probezeit oder beruflicher Fahrabhängigkeit, soweit relevant
Häufige Fragen zum Bußgeldrecht
Muss ich den Anhörungsbogen sofort beantworten?
Welche Angaben erforderlich oder sinnvoll sind, hängt von Ihrer Rolle und dem konkreten Schreiben ab. Eine inhaltliche Einlassung sollte nicht ohne Prüfung der Verfahrenslage erfolgen.
Kann ein Bußgeldbescheid auch Punkte oder ein Fahrverbot auslösen?
Je nach Tatvorwurf können neben Geldbuße und Kosten weitere Folgen hinzukommen. Der Bescheid und die zugrunde liegende Einordnung müssen deshalb vollständig geprüft werden.
Was passiert nach einem Einspruch?
Die Verwaltungsbehörde prüft den Vorgang erneut. Hält sie den Bescheid aufrecht, kann die Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht gelangen (§ 69 OWiG).
Bußgeldsache gezielt anfragen
Mit der Auswahl wird Ihre Anfrage dem passenden Fachmodul vorgeschlagen. Die Kanzlei prüft und bestätigt die Zuordnung.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Fristen werden erst nach ausdrücklicher Bestätigung der Mandatsübernahme überwacht.
Rechtsquellen: §§ 46, 55, 67 und 69 OWiG sowie §§ 25 und 28 StVG. Stand der redaktionellen Prüfung: 25. September 2026. Amtliche Gesetzestexte: OWiG · StVG

