Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung
Wenn eine Rechnung trotz erbrachter Leistung offenbleibt oder eine vereinbarte Zahlung ausbleibt, ist das nicht nur ärgerlich. Offene Forderungen können die eigene Liquidität belasten und viel Zeit in Anspruch nehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Gunther WITTENSTEIN unterstützt Unternehmen und Privatpersonen dabei, ihre Ansprüche außergerichtlich und – wenn erforderlich – gerichtlich durchzusetzen. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welcher Weg zu Ihrer Situation passt und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Zunächst verschaffen wir uns einen Überblick
Am Anfang steht eine sorgfältige Prüfung Ihrer Forderung. Dazu betrachten wir insbesondere die zugrunde liegenden Verträge oder Vereinbarungen, Rechnungen, Leistungsnachweise und die bisherige Korrespondenz. Ebenso berücksichtigen wir mögliche Einwendungen der Gegenseite und prüfen, ob Verjährungsfristen beachtet werden müssen.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto verlässlicher lässt sich einschätzen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Fehlen einzelne Dokumente, können Sie uns Ihr Anliegen dennoch schildern. Wir besprechen anschließend mit Ihnen, welche Angaben oder Nachweise noch benötigt werden.
Außergerichtlich zu einer Lösung kommen
Nicht jede offene Forderung muss unmittelbar vor Gericht geklärt werden. Häufig kann bereits eine anwaltliche Zahlungsaufforderung dazu beitragen, die Angelegenheit verbindlich zu ordnen.
Wir stellen die Forderung und mögliche Nebenforderungen nachvollziehbar dar und setzen der Gegenseite eine angemessene Zahlungsfrist. Wenn es die Situation nahelegt, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen auch, ob eine Ratenzahlung, ein Vergleich oder eine geeignete Sicherheit eine vernünftige Lösung darstellen kann.
Gerichtliches Mahnverfahren
Bei einer offenen Geldforderung kann das gerichtliche Mahnverfahren ein schneller und kostengünstiger Weg zu einem Vollstreckungstitel sein. Ob es für Ihren Fall geeignet ist, hängt jedoch davon ab, ob mit Einwendungen der Gegenseite zu rechnen ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach der rechtlichen Prüfung und Mandatierung stellt nicht der Mandant selbst den Online-Mahnantrag. Die Kanzlei reicht den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids elektronisch bei dem zuständigen Mahngericht ein. Das Gericht erlässt den Mahnbescheid und veranlasst dessen Zustellung an die Gegenseite.
In diesem Verfahrensstadium prüft das Mahngericht noch nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht. Erhebt die Gegenseite Widerspruch, kann die Angelegenheit in ein streitiges gerichtliches Verfahren übergehen. Wir erläutern Ihnen vorab, welche Reaktion zu erwarten ist und welche Kosten mit den möglichen weiteren Schritten verbunden sein können.
Wenn eine Klage erforderlich wird
Wird die Forderung bestritten oder ist bereits absehbar, dass die Gegenseite Einwendungen erheben wird, kann ein Klageverfahren der geeignetere Weg sein.
Bevor wir Ihnen zu diesem Schritt raten, betrachten wir gemeinsam die vorhandenen Beweismittel, das Kostenrisiko und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Dabei geht es nicht allein darum, vor Gericht einen Titel zu erlangen. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Forderung anschließend voraussichtlich tatsächlich realisiert werden kann.
Durchsetzung eines vorhandenen Titels
Auch nach einem erfolgreichen Gerichts- oder Mahnverfahren erfolgt die Zahlung nicht immer freiwillig. Liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor, unterstützen wir Sie deshalb auch bei der Zwangsvollstreckung.
Abhängig von den bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen kommen beispielsweise die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, eine Konten- oder Forderungspfändung oder die Einholung einer Vermögensauskunft in Betracht. Wir wählen die Maßnahmen nicht schematisch aus, sondern berücksichtigen die Aussichten und die damit verbundenen Kosten.
Sie behalten den Überblick
Sie sollen jederzeit nachvollziehen können, wo Ihre Angelegenheit steht und welcher Schritt als Nächstes vorgesehen ist. Deshalb informieren wir Sie über den Bearbeitungsstand und stimmen wesentliche Maßnahmen sowie die damit verbundenen Kosten vorab mit Ihnen ab.
Unser Ziel ist eine konsequente, aber wirtschaftlich verantwortungsvolle Vorgehensweise – von der ersten Prüfung bis zur möglichen Vollstreckung.
Wie können wir Ihnen helfen?
Teilen Sie uns zunächst mit, in welchem Stadium sich Ihre Angelegenheit befindet. Ihre Auswahl hilft uns, Ihre Anfrage richtig einzuordnen und die benötigten Angaben gezielt abzufragen. Sie ersetzt noch keine anwaltliche Prüfung.
Ihre Forderung prüfen lassen
Ihr Schuldner zahlt nicht oder bestreitet die Forderung? Schildern Sie uns kurz, worum es geht und welche Schritte Sie bereits unternommen haben. Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Leistungsnachweise und die bisherige Korrespondenz können Sie uns im Rahmen der Anfrage zur Verfügung stellen.
Die Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Gunther WITTENSTEIN prüft Ihren individuellen Sachverhalt. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, ob zunächst eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung, ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Klage oder eine andere Vorgehensweise in Betracht kommt.
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